Vereinsstatuten

Zweck des Vereins ist eine verstärkte Zusammenarbeit, die gemeinsame Entwicklung von Zukunftsperspektiven und deren Umsetzung für die Agglomeration sowie eine effiziente Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Zudem ist der Verein Träger der Agglomerationsprogramme 1. bis 5. Generation: Er erarbeitet die Agglomerationsprogramme, bereitet ihre Umsetzung vor und fördert die stete Weiterentwicklung.

Die Arbeit des Vereins basiert auf den Vereinsstatuten, die an der Gründungsversammlung vom 2. Juli 2009 genehmigt worden sind und periodisch ergänzt wurden.